Lizenz

Radio-Explosion ist gemeldet bei Gema und GVL
und wird dort jeweils als nichtkommerzielles Webradio geführt.

Der Schutz der künstlerischen Leistungen von Urhebern und ausübenden Künstlern,
wie z.B. Musiker oder Sänger, wird im Urheberrechtsgesetz geregelt.

Danach müssen Urheber und Künstler eine Vergütung für die Nutzung ihrer Rechte erhalten.
Diese Aufgabe übernehmen GEMA und GVL.

Die GEMA verwaltet u.a. die Rechte von Komponisten und Textdichtern (Urhebern),
die GVL vertritt ausübende Künstler (Sänger, Musiker etc.) und Tonträgerhersteller.

Daher ist eine Lizenzierung sowohl durch die GEMA als auch durch die GVL in jedem Falle erforderlich.
Die GVL lizenziert die in einem Webradio-Angebot verwendeten Musikaufnahmen,
die auf Tonträgern (z.B. CDs) oder in On-Demand-Angeboten (z.B. Musicload oder iTunes) erschienen sind.
Die GVL-Lizenzierungspflicht gilt unabhängig davon,
ob die gesetzliche Schutzfrist für die
Urheberrechte der Komponisten und Textdichter noch besteht oder bereits abgelaufen ist.

(Quelle: www.gvl.de)